Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der in Baar ansässigen Firma LABOCARE AG, in diesem Dokument als LABOCARE bezeichnet, für den Verkauf und die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen.
1. Präambel
Alle unsere Angebote, Verkäufe und Dienstleistungen unterliegen den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, die mit jeder Bestellung oder Entgegennahme von Material und/oder Dienstleistungen als vom Käufer akzeptiert gelten. Jede anderslautende Klausel bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Firma LABOCARE
2. Angebote und Vertragsabschlüsse
Die Angebote von LABOCARE sind unverbindlich und freibleibend, bis sie von beiden Parteien bestätigt und angenommen wurden.

Mündlich, schriftlich oder durch Datenübertragung erteilte Bestellungen haben erst dann Rechtskraft, wenn sie von LABOCARE schriftlich bestätigt wurden oder wenn die Ware und die Rechnung an den Käufer versandt wurden. Sonderwünsche, z. B. besondere Verpackung oder andere aussergewöhnliche Wünsche, sind in jeder Bestellung ausdrücklich zu wiederholen. Alle Sonderbestellungen von Artikeln auf Wunsch des Kunden können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Jede Bestellung wird schriftlich per E-Mail oder Fax bestätigt.

Alle technischen Angaben wie Schema, Gewicht und Leistung sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3. Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, netto ohne Mehrwertsteuer. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise jederzeit zu aktualisieren. Bei Bestellungenohne vorheriges Angebot und/oder in Abhängigkeit von der benötigten Menge wird der Preis angewendet, der zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung gültig ist.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Zahlungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag auf unserem Bank- oder Postkonto gutgeschrieben ist.

Bei Zahlungsverzug kann LABOCARE die Ausführung laufender Aufträge unbeschadet aussetzen und Verzugszinsen in Höhe des vereinbarten Satzes von 5% erheben. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von LABOCARE bis zur vollständigen Bezahlung derselben und der damit verbundenen Kosten. Die geschuldeten Beträge werden bei verspäteter Zahlung zu den festgelegten Fälligkeitsterminen von Rechts wegen zum banküblichen Zinssatz verzinst, ohne dass dies die Fälligkeit der Schuld beeinträchtigt. Bei allen neuen Kunden, einer ersten Bestellung kann eine Vorauszahlung oder eine Garantie verlangt werden.

Wenn einzelne Positionen einer Sammelrechnung beanstandet werden, ist der Erwerber trotzdem verpflichtet, die nicht beanstandeten Rechnungspositionen fristgerecht zu bezahlen.
5. Lieferungen
LABOCARE ist stets bemüht, die in der Auftragsbestätigung angekündigte Lieferzeit einzuhalten, vorbehaltlich der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten. Unsere Lieferungen werden von einem Spediteur nach Wahl von LABOCARE ab einem Lager in der Schweiz befördert. Sofern keine anderslautende Klausel der Firma LABOCARE spezifiziert ist, werden Bestellungen ab CHF 400.- per Paketpost franko Domizil geliefert. Für Bestellungen unter CHF 400.- wird ein pauschaler Zuschlag für Porto und Verpackung berechnet (mindestens CHF 25). Express-Sendungen werden mit zusätzlichen Kosten durchgeführt.

Für grössere und aussergewöhnliche Mengen werden die Lieferfristen und -bedingungen im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Die Lieferfristen, für eventuelle Rückstandsartikel, sind auf der Auftragsbestätigung, dem Lieferschein und/oder der Rechnung aufgeführt. Die vorgesehenen Fristen sind nur als Richtwerte zu verstehen.

Alle Lieferungen erfolgen auf Risiko des Empfängers.

Es obliegt dem Käufer, die Waren in Anwesenheit des Spediteurs einer qualitativen und quantitativen Kontrolle zu unterziehen, um gegebenenfalls Vorbehalte oder andere Anmerkungen auf der Transportquittung zu vermerken. Die Anwendung dieses Verfahrens ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Berücksichtigung von Reklamationen durch LABOCARE. Bei Schäden, die erst nach dem Auspacken sichtbar werden, sind diese sofort nach Entdeckung schriftlich dem Spediteur oder dem Kundenservice von LABOCARE mitzuteilen. Verpackungsmaterial und beschädigte Waren sind nach Möglichkeit bis zur Protokollierung in ihrem Zustand zu belassen. Wird die Lieferung bestellter Geräte auf Wunsch des Kunden um mehr als vier Wochen verschoben, können die dadurch entstehenden Lagerkosten dem Kunden zum üblichen Satz pro Monat und m2 in Rechnung gestellt werden.
6. Reklamationen und Rücksendungen
Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bei der Firma LABOCARE eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Bestellung als angenommen und Reklamationen sind nicht mehr zulässig.

Vor jeder Rücksendung von Waren muss der Käufer die Firma LABOCARE kontaktieren. Die Geräte müssen im gleichen Zustand, in ihrer Originalverpackung, einschliesslich Zubehör und Bedienungsanleitung, frachtfrei an die von LABOCARE angegebene Adresse zurückgesandt werden. Der Minderwert der Ware, die Reparaturarbeiten an den Geräten sowie die tatsächlichen Kosten für die Rücksendung werden in Rechnung gestellt. Beschädigte Originalverpackungen und auf Kundenwunsch speziell angefertigte Artikel, die nicht auf Lager oder im Katalog verfügbar sind, können nicht zurückgegeben werden. Der Wert der Rücksendung wird auf den Nettowert der Ware berechnet. Rabatte sowie ein allfälliger Wertverlust der Ware werden abgezogen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter oder fehlender Ware oder Dienstleistung sind ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vorher etwas anderes vereinbart.
7. Haftung
Die Haftung von LABOCARE beschränkt sich auf die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen. Im Falle einer unzureichenden Qualität eines Produkts wird nur dessen Wert ersetzt.

LABOCARE lehnt jegliche Haftung und/oder Konsequenzen im Falle mangelhafter Ware ab. Für alle anderen Schäden, insbesonderesolche, die auf die Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen, Lagerungsbedingungen oder andere nicht ordnungsgemässe und/oder unangemessene Verwendung eines Produkts zurückzuführen sind, lehnt LABOCARE jede Haftung ab.

Jeder Benutzer oder Verbraucher unserer Produkte muss sich vor dem Gebrauch mit den Sicherheitsbedingungen für die Verwendung der Produkte vertraut machen. Er trägt alle Risiken, die mit einer nicht bestimmungsgemässen Verwendung des Produkts verbunden sind, und haftet in vollem Umfang für eventuelle Schäden, die Dritten entstehen können. Technische Änderungen oder Verbesserungen an den Produkten bleiben ausdrücklich der vorherigen schriftlichen Zustimmung vorbehalten. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind die auf www.labocare.com, in Katalogen oder Prospekten dargestellten technischen Daten unverbindlich. Technische Ratschläge zur Anwendung werden nach bestem Wissen und Gewissen unserer Mitarbeiter und im Rahmen der gegebenen Hinweise angeboten und stellen keine Haftung von LABOCARE dar. Die Ratschläge von LABOCARE entbinden den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die Eignung der Produkte für die vorgesehene Anwendung zu prüfen.
8. Garantie
Die Garantie und die unter der Garantie angebotenen Dienstleistungen verfallen, wenn der Käufer oder ein Dritter Änderungen vornimmt oder unsachgemässe Reparaturen vornimmt. Wenn der Käufer im Falle eines aufgetretenen Mangels nicht alle Massnahmen ergreift, um den daraus resultierenden Schaden zu minimieren, und LABOCARE nicht die Möglichkeit gibt, den Mangel zu beheben, kann die Garantie nicht in Anspruch genommen werden.

Die Garantiezeit für die Geräte ist die in den Lieferpapieren angegebene und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Verschleissteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Im Falle eines Herstellungsfehlers oder eines Problems mit einem Instrument, das innerhalb der Garantiezeit auftritt, werden die Geräte kostenlos instandgesetzt oder ausgetauscht. Es wird keine Garantie für Glasbruch oder für Ersatzteile gewährt, die nicht von LABOCARE oder dem Hersteller eingebaut wurden. Ausgeschlossen sind alle zusätzlichen Forderungen, jede kausale Haftung sowie die Haftung für jegliche Schäden oder mögliche Einkommensverluste.
9. Geschützte Rechte
Durch den Kauf unserer Produkte wird keine Lizenz für eines unserer geschützten Rechte erteilt. Die Ausfuhr unserer Waren kann die Schutzrechte Dritter beeinträchtigen. LABOCARE lehnt jede Haftung in solchen Fällen ab.
10. Ausschluss der Haftung
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Käufers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, werden in diesen Bedingungen erläutert und abschliessend geregelt. Ausgeschlossen sind insbesondere alle Ansprüche auf Schadensersatz, Preisminderung, Stornierung oder Rücktritt vom Vertrag, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vorbehalten sind. In keinem Fall können Ansprüche für Schäden geltend gemacht werden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Verlust von Verträgen, entgangener Gewinn oder sonstige unmittelbare oder mittelbare Schäden.
11. Nichtigkeit einer Klausel
Die Nichtigkeit einer Klausel hebt die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht auf.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist der Ort, an dem sich der Sitz von Labocare befindet. Alle vertraglichen Bestimmungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht.

Erstellt in Baar im Oktober 2022
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